WICHTIGE INFORMATION FÜR PATIENTEN

Aurum Dentalis Zahnarzt in Wolfschlugen

Liebe Patienten,

es ist soweit, die harte Budgetierung zahnärztlicher Leistungen hat dazu geführt, dass bereits seit mehreren Wochen die Kosten für ihre kassenzahnärztlichen Leistungen von den Versicherungsträgern nicht mehr übernommen werden und Ihre Zahnärzte/innen Behandlungen bei Kassenpatienten auf eigene Kosten fortführen müssen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen für das Jahr 2024 nur im absoluten Ausnahmefall reine Kassenbehandlungen anbieten können.

Es geht um unsere Existenz! Allein reine Schmerzbehandlungen und die Versorgung mit bereits geplantem Zahnersatz sind davon ausgenommen. Privatärztliche Eingriffe wie Implantationen sind von dieser Regelung ebenfalls nicht betroffen.

 


WICHTIG:

Aufgrund des akuten Fachkräftemangels und der harten Budgetierung zahnärztlicher Leistungen kommt es zu deutlich längeren langen Wartezeiten auf Behandlungstermine, zudem sind wir nicht mehr zu den üblichen tel. Sprechzeiten erreichbar. Informationen hierzu werden zeitnah zur Verfügung gestellt.

Aus gegebenem Anlass werden unentschuldigte Terminversäumnisse ab 2024 voll in Rechnung gestellt. Die Ausfallgebühr beläuft sich auf den tatsächlich entstandenen, wirtschaftlichen Schaden. Dieser liegt pro geblockter Stunde bei bis zu 400€, also seien Sie sich bitte darüber im Klaren, dass der Termin, den Sie meinen nicht wahrnehmen zu müssen an anderer Stelle fehlt. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, so möchten wir Sie darum bitten, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, da wir uns sonst vorbehalten, die entsprechende Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Weitere Termine erhalten Sie ausschließlich nach Begleichung der Ausfallgebühr!

Sollten Sie den entstandenen Schaden nicht begleichen wollen, so sehen wir uns gezwungen, diesen notfalls gerichtlich geltend zu machen was weitere Kosten für Sie generiert. In diesem Falle erhalten Sie einen Sperrvermerk und keine weiteren Termine.

NEUPATIENTEN BITTE BEACHTEN: DA UNSERE VERFÜGBAREN TERMINE BEREITS STARK EINGESCHRÄNKT SIND, KÖNNEN WIR IHNEN OFTMALS NUR EINZELNE FOLGETERMINE ANBIETEN UND DIESE AUCH NUR MIT EINEM VORLAUF VON MEHREREN WOCHEN. DIE AUSFALLREGELUNG FÜR EIN UNENTSCHULDIGTES VERSÄUMNIS GREIFT BEREITS AB DEM ERSTEN, VERPASSTEN TERMIN. WEITERE TERMINE ERHALTEN SIE IN DIESEM FALL NICHT MEHR!

Bitte denken Sie an Ihre Mitmenschen!  Jeder versäumte Termin bedeutet für alle längere Wartezeiten auf den nächsten! Zeit ist endlich, be social!


 „Was zahlt die Kasse eigentlich von meiner Behandlung?“

Grundsätzlich sind alle Leistungen die zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind und der Schmerzausschaltung dienen, Kassenleistung. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass moderne und nachhaltige Verfahren zur Behandlung Ihrer Zähne vollständig ausgeschlossen sind, da diese teure Materialien und besonder Fähigkeiten Ihrer Behandler voraussetzten. Außerdem gibt es von Seiten der Krankenkassen klare Richtlinien, welche Zähne unter welchen Umständen überhaupt auf Kassenkosten behandelt werden dürfen. Dies schränkt die Möglichkeit einer reine Kassenbehandlung zusätzlich ein und verursacht enormen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand. WIR bieten Ihnen IMMER die für Sie OPTIMALE LÖSUNG an.

WIR klären Sie vor JEDER Behandlung über zusätzlich anfallende Kosten auf. Sollten sie eine reine Kassenbehandlung wünschen, so müssen wir uns als Kassenzahnärzte an die oben beschriebenen Richtlinien halten. Erfüllt ein Zahn beispielsweise aufgrund einer starken Schädigung des Zahnbetts nicht die Behandlungsrichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherungen, so darf man an diesem auch keine Füllungstherapie oder Wurzelkanalbehandlung auf Kosten der Solidargemeinschaft der Krankenkassen durchführen. Für derartige Zähne ist die einzige Kassenleistung die Extraktion. Derartige Zähne sind jedoch oftmals gut und langfristig zu erhalten. In diesem Falle wird jedoch die gesamte Folgebehandlung zur Privatleistung. Viele zahnärztliche Leistungen sind im Bewertungsmaßstab der gesetzlichen Kankenversicherungen ( BEMA ) nicht enthalten, wie Beispielsweise die schmelzadhäsive Füllungstherapie, Implantattherapie oder die maschinelle Wurzelkanalbehandlung mit integrierter Längenmessung und Spülung.

All diese und andere Leistungen sind somit zuzahlungspflichtig bzw. vollständige Privatleistung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ )

Gerne zeigen wir Ihnen im persönlichen Beratungsgespräch alle sinnvollen Therapieoptionen auf und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine optimale, individuelle Lösung.

Ganz wichtig: Einfach fragen, man kann über alles sprechen!